DDie persönliche Schutzausrüstung für den Selbstschutz

Feuerwehrangehörige schützen sich mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vor den äußeren Gefahren an der Übungs- und Einsatzstelle. Je nach Gefährdungssituation muss diese persönliche Schutzausrüstung durch weitere Ausrüstung ergänzt werden. Zum Beispiel durch: Hochsichtbare Warnweste, Schnittschutz, Hitzeschutz, Chemikalienschutz, usw..
FW Mann II
Die Schutzkleidung der Feuerwehr wird in zwei Leistungsstufen eingeteilt:

Leistungsstufe 1


Leistungsstufe 1:
Für den Grundschutz der Feuerwehrangehörigen ist die Schutzkleidung der Leistungsstufe 1 ausreichend. Sie bestehen aus einer zweilagigen Hose und einer einlagigen Bluse (auch als Overall erhältlich). Gegen Witterungseinflüsse bei Regen und/oder Kälte bietet diese Bekleidung nur in Verbindung mit der Feuerwehrschutzjacke ausreichend Schutz. Die Schutzkleidung der Leistungsstufe 1 nach EN 469:2005 findet bei der Brandbekämpfung im Freien, sowie bei technischen Einsätzen Verwendung. Bei der Brandbekämpfung im Freien ist unter der Bluse oder dem Oberteil des Overalls eine geeignete Unterbekleidung aus Baumwolle zu tragen, um ausreichenden Schutz vor Hitze zu erreichen. Die Einsatzbluse besteht aus einlagigem Mischgewebe ohne Futter. Die Hose besteht aus einem Oberstoff in Mischgewebeausführung und einem Innenfutter. Diese Schutzbekleidung ist auch als Overall erhältlich. Für diesen gelten die selben Voraussetzungen.


Leistungsstufe 2:
Da bei der Brandbekämpfung in Gebäuden immer mit extremen Wärmebelastungen gerechnet werden muss, ist in diesen Fällen die Leistungsstufe 2 zu tragen. Diese besteht aus textiler Einsatzhose und Jacke. Gegen Witterungseinflüsse bei Regen und/oder Kälte, bietet diese Bekleidung ausreichenden Schutz. Die Schutzkleidung der Leistungsstufe 2 findet bei allen Brandbekämpfungs- und technischen Einsätzen Verwendung. Durch den mehrlagigen Aufbau mit Nässesperre stellt diese Bekleidung auch einen optimalen Nässe- und Kälteschutz dar. Weiters ist die Bekleidung mit 10 Taschen und 5 Schlaufen ausgestattet, welche für das Verstauen von zusätzlicher Schutzausrüstung oder Hilfsmitteln optimal geeignet sind.

Hochsichtbarkeit: 
Die Feuerwehrbekleidung der Leistungsstufe 1 und 2 (außer Vorarlbergversion) erfüllt nicht die Anforderungen an hochsichtbare Warnkleidung auf Verkehrsflächen. Deshalb muss von Verkehrsreglern zusätzlich hochsichtbare Warnkleidung nach EN 471 Klasse 2 getragen werden.

Feuerwehrhelm:
Der Feuerwehrhelm soll bei Übungen und Einsätzen gegen mögliche Gefahren für den Kopf, Augen und Gesicht schützen. Der Feuerwehrhelm muss den sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 443:2008 "Feuerwehrhelme" entsprechen.
Anforderung an den Feuerwehrhelm:
  • Der Helm ist mit einem Nackenschutz zu tragen. 
  • Mindestens ein Visier schützt vor Splittern oder gegen Wärmestrahlung.
  • Am Helm kann, um die Hände zum Arbeiten frei zu haben, eine Helmlampe befestigt werden.
  • Für Funkgeräte gibt es Systeme welche am Helm befestigt werden können.  
  • Die Helmschale ist gelb-grün phosphoreszierend (nachleuchtend) auszuführen. 
  • Auf dem Helm werden reflektierende Einheits- oder Funktionsabzeichen aufgeklebt.
Helmkennzeichnung:
  • Farbe „rot“ - Mannschaft
  • Farbe „silber“ - Gruppenkommandanten und Stellvertreter
  • Farbe „gelb“ - Zugskommandanten und höher
  • Helmstreifen in doppelter Ausführung kennzeichnen den Träger als aktiven Atemschutzgeräteträger

Feuerwehreinsatzstiefel:
Die Sicherheitsstiefel müssen in erster Linie Schutz vor Hitze, Kälte, Flammen, Elektrizität oder mechanischen Gefahren bieten und sind deshalb auch bei jedem Einsatz zu tragen. Die Schutzhose wird über den Stiefeln getragen, so dass von oben nichts in die Stiefel hinein fallen kann. Der Feuerwehrsicherheitsstiefel muss den Anforderungen der EN 15090:2006 entsprechen. Sie sind als Schlupfstiefel oder Schnürstiefel erhältlich und sollen schnellstmöglich einsatzbereit sein. Er besteht aus einem besonders starken Leder oder Kunststoff mit Profilsohle, welche mit Stahlkappen und ölresistenten, durchtritt- und rutschsicheren Sohlen versehen sind. Sie werden aber auch, neben vielen anderen umfangreichen Prüfungen, auf elektrische Durchlässigkeit geprüft. Neben Stiefeln, die nur die Grundanforderungen erfüllen, statten viele Hersteller ihre Stiefel mit Membranen aus, die einen besseren Nässeschutz gewährleisten und die Stiefel atmungsaktiv machen sollen. Einige Stiefel verfügen auch über Kevlar-Einlagen, die einen begrenzten Schnittschutz gegen Motorsägen bieten.

Anforderungen an den Feuerwehreinsatzstiefel:
  • Guter Tragekomfort mit sicherem Halt. 
  • Ein rascher Ein- und Ausstieg ist wichtig.

Einsatzhandschuhe:
Die Einsatzhandschuhe sollen die Hände bei Übungen und Einsätzen gegen mögliche Gefahren schützen. Da der Schutz vor mechanischen Verletzungen im Vergleich zum Schutz gegen Brandverletzungen durch unterschiedlichen Lagenaufbau sowie Materialkombinationen erreicht wird, ist im Feuerwehrdienst jeweils ein eigener Handschuh gegen Mechanische- und Brandgefahren zu empfehlen.

Schutzhandschuh gegen mechanische Verletzungen: 
Diese treten bei Feuerwehren bei allen mechanischen Tätigkeiten (außer dem Atemschutzeinsatz in der Brandbekämpfung) auf. Diese Handschuhe haben in der PSA-Sicherheitsverordnung der Kategorie II zu entsprechen und sind jene Handschuhe, die Schutz gegen mechanische Gefahren, Hitze und Feuer bei Lufttemperaturen unter 100 Grad Celsius bieten. Die Leistungsanforderung sind in der EN 388:2003 festgelegt.

Schutzhandschuh gegen Brandverletzungen:
Feuerwehrschutzhandschuh der für Einsätze mit thermischen Belastungen zum Beispiel bei der Brandbekämpfung in Gebäuden ausgelegt ist. Eigenschafen wie die Passform, schnelles und einfaches An und Ablegen sind wichtige Faktoren. Diese Handschuhe haben in der PSA-Sicherheitsverordnung der Kategorie III zu entsprechen und sind jene Handschuhe, die Schutz gegen mechanische Gefahren, Hitze und Feuer bei Lufttemperaturen über 100 Grad Celsius bieten.